3. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum E-Rezept
Ab dem 1. Januar 2024 wird das rosafarbene Papier- durch das E-Rezept abgelöst. Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel dann nur noch per E-Rezept und können dieses mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mittels Papierausdruck einlösen.
Wie kann ich mein E-Rezept einlösen?
Versicherte können selbst entscheiden, wie sie ihr E-Rezept einlösen. Sie haben drei Optionen: mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), der E-Rezept-App oder einem Papierausdruck.
Wie funktioniert das E-Rezept?
Das elektronische Rezept (E-Rezept) wird von einer Ärztin bzw. einem Arzt digital erstellt, signiert und in der Arztpraxis auf einem zentralen System (E-Rezept-Fachdienst) gespeichert. Anschließend können Patientinnen und Patienten es in einer Apotheke einlösen. Dafür brauchen sie ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK), die E-Rezept-App oder einen Papierausdruck. Um das Rezept abzurufen, nutzt die Apotheke den E-Rezept-Fachdienst. Der Papierausdruck ist nicht das Rezept.
Was ändert sich zum 1. Januar 2024?
Ab dem 1. Januar 2024 sind Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichtet, das E-Rezept zu nutzen, wenn sie verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnen.
Kann ich auch weiterhin ein ausgedrucktes Rezept bekommen?
Ja, Versicherte können in der Arztpraxis einen Ausdruck für das E-Rezept erhalten, mit dem dieses dann in einer Apotheke eingelöst werden kann.
Welche Vorteile hat das E-Rezept?
Für Patientinnen und Patienten
Für Versicherte bietet das E-Rezept mehr Komfort, da sie sich Papierrezepte und auch Wege sparen können. Wege in die Arztpraxis entfallen, wenn sie ein Folgerezept benötigen. Auch nach Videosprechstunden können sie sich ein E-Rezept ausstellen lassen. Zudem verbessert es das Medikamentenmanagement, vor allem wenn es in Verbindung mit dem Medikationsplan in der elektronischen Patientenakte (ePA) genutzt wird. So bietet es für Patientinnen und Patienten mehr Sicherheit.
Für Ärztinnen und Ärzte
Ärztinnen und Ärzte profitieren von der einfachen Nutzung des E-Rezepts. Das
Praxisverwaltungssystem (PVS) prüft beim Erstellen des E-Rezepts automatisch die Vollständigkeit der Angaben. Der Arzt oder die Ärztin signiert das Rezept digital mit dem Heilberufeausweis und der PIN direkt am Computer.
Auch die Installation ist simpel: Das E-Rezept ist bereits in mehr als 90 % der PVS in Arztpraxen installiert. Beim Umstieg auf das E-Rezept muss dies im System lediglich „eingeschaltet“ werden.
Im Praxisalltag werden vor allem administrative Aufgaben eingespart. Händische Unterschriften und Wege entfallen, Fernbehandlungen können vollständig digital ablaufen und die Versorgung von entfernt wohnenden Patienten läuft schneller. Rezeptstapel müssen nicht mehr sortiert und durch elektronische Folgerezepte können Kosten für Brief und Porto gespart werden. Das entlastet auch die medizinischen Fachangestellten. So bleibt mehr Zeit für die Behandlung der Patientinnen und Patienten.
Für medizinische Fachangestellte (MFA)
Patientinnen und Patienten, die die eGK oder die E-Rezept-App nutzen, entlasten MFA in der Praxis. Sie haben weniger Papierausdrucke und müssen am Empfang weniger Patienten betreuen.
Um Rezepte fertigzustellen, müssen sie keine Behandlungsgespräche mehr unterbrechen werden. Der Arzt oder die Ärztin kann das E-Rezept direkt digital am Computer signieren. Bei Erstellung des E-Rezepts wird das Rezept zudem automatisch auf Vollständigkeit geprüft. Apothekerinnen und Apotheker erhalten in der Regel ein formal korrekt ausgestelltes Rezept und müssen sich wegen fehlender oder unvollständiger Informationen nicht an die Praxis wenden.
Wie funktioniert das Einlösen mit der elektronischen Gesundheitskarte?
Das Einlösen gelingt durch einfaches Stecken der eGK in das Kartenlesegerät. Die Apothekerin oder der Apotheker kann E-Rezepte der Versicherten dann im E-Rezept-Fachdienst abrufen und einlösen. Für die Nutzung ist keine PIN nötig.
Wie funktioniert das Einlösen mit der E-Rezept-App?
Versicherte benötigen für die Anmeldung in der App eine NFC-fähige eGK und eine PIN. Anschließend können E-Rezepte mit der App digital einer Apotheke zugewiesen oder in einer Apotheke (mit dem Rezeptcode) vorgezeigt werden. Es können auch die digitalen Identitäten für die Anmeldung genutzt werden.
Wie funktioniert das Einlösen per Papierausdruck?
Versicherte können sich zur Nutzung des E-Rezepts in der Arztpraxis auch einen Papierausdruck geben lassen. Anstatt eines rosafarbenen Rezepts erhalten Patientinnen und Patienten dann einen Papierausruck mit Rezeptcode. Durch Scannen dieses Codes in der Apotheke kann das Medikament ausgegeben werden.
Gilt dies auch für grüne und blaue Rezepte bzw. für Privatpatienten?
Grüne und blaue Rezepte können ebenfalls als E-Rezept ausgestellt werden, sofern dies von dem Primärsystem in der Arztpraxis unterstützt wird.
Muss mein Arzt E-Rezepte ausstellen?
(Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte sind ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet Rezepte für gesetzlich Versicherte in elektronischer Form auszustellen.
Was passiert, wenn mein Arzt mir kein E-Rezept ausstellen kann?
Für die Patienten hat dies keine Konsequenz. Für die Ärzte wird mit dem Digital-Gesetz eine Sanktion eingeführt, wenn Sie keine E-Rezepte ausstellen können. (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, die das ERezept nicht unterstützen, werden einer Honorarkürzung von voraussichtlich 1% unterliegen.
Können alle Apotheken E-Rezepte einlösen?
Apotheken sind bereits seit dem 1. September 2022 flächendeckend in ganz Deutschland in der Lage, ERezepte einzulösen.
Welche Arzneimittel können als E-Rezept ausgestellt werden?
Das E-Rezept umfasst zu Beginn nur die Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Weitere Verschreibungsarten werden gemäß eines Stufenmodells folgen.
Können E-Rezepte auch in Online-Apotheken eingelöst werden?
E-Rezepte können in allen Apotheken, also auch Online-Apotheken, eingelöst werden.
Kann ich für meine Verwandten E-Rezepte mit der elektronischen Gesundheitskarte einlösen?
Ja. Wie bisher können Vertreterinnen oder Vertreter Rezepte einlösen – dafür benötigen sie die eGK der entsprechenden Person.
Sind E-Rezepte sicher?
Ja. Die Einlösung über eine Karte wird beispielweise in Österreich sehr erfolgreich praktiziert. Die Sicherheitsarchitektur des E-Rezeptes wurde zusammen mit Expertinnen und Experten erarbeitet und wird fortlaufend überprüft. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit waren dabei eng eingebunden.
Wird das E-Rezept auf der eGK gespeichert?
Nein. Die eGK dient nur als Schlüssel, um der Apothekerin oder dem Apotheker den Zugriff auf den ERezept-Fachdienst zu ermöglichen. Dort werden alle Rezepte gespeichert.
Was passiert, wenn ich meine eGK verliere?
Da die E-Rezepte ohne PIN-Eingabe mit der eGK abrufbar sind, sollten Sie Ihre Karte im Falle des Verlusts möglichst zeitnah bei Ihrer Krankenkasse sperren lassen.